Definition · Öffentliches Recht

Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG): Schutzbereich

Definition

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) garantiert dem Einzelnen, dass nur der durch Gesetz bestimmte, nicht ein auf andere Weise bestimmter Richter über ihn Recht spricht.

Erläuterung
Kontext
Was beinhaltet das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Grundrechte, 36.A. 2020, RdNr. 1220ff.
  • Schmidt, Grundrechte, 25.A. 2020, RdNr. 1002ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.