Definition · Strafrecht

Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Definition
Der Bandendiebstahl ist besonders gefährlich und deshalb er, weil sich die Täter nicht nur zur Tatbegehung zusammen tun, sondern sich sogar gegenseitig dazu , eine noch Zahl von Raub- oder Diebstahlstaten zu begehen.
Erläuterung
Streitig ist, welche Mindestzahl von Personen sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben muss, damit eine Bande gegeben ist. Nach Rspr. ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen erforderlich.
Kontext
Warum wird der Bandendiebstahl schwerer bestraft als der einfache Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.