Definition · Strafrecht

Quälen (§ 225 Abs. 1 StGB)

Definition

Quälen ist das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen und Leiden.

Kontext
Definiere den Begriff „Quälen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 225 RdNr. 8a

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.