Definition · Zivilrecht

Privatautonomie

§ 130 BGB
Definition
Privatautonomie bedeutet, dass der Einzelne seine im Rahmen der eigenverantwortlich gestalten kann.
Kontext

Was ist die Privatautonomie?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.