Definition · Zivilrecht

Primärpflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Primärpflicht ist die unmittelbar aus dem Schuldverhältnis kraft Vertrag oder Gesetz folgende Leistungspflicht oder Schutzpflicht.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Primärpflicht“?
Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 39

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.