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title: "Definition: Pflichtwidrigkeitszusammenhang (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/pflichtwidrigkeitszusammenhang-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Pflichtwidrigkeitszusammenhang (vor § 13 StGB)

## Definition

Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist gegeben, wenn sich im <word idx="0"/> Erfolg gerade die <word idx="1"/> verwirklicht, die der Täter durch sein pflichtwidriges Verhalten (<word idx="2"/>) geschaffen hat. Dies ist nach herrschender Meinung der Fall, wenn der konkrete Erfolg bei pflichtgemäßem Alternativverhalten <word idx="3"/> vermeidbar gewesen wäre.

## Erläuterung

Eine Zurechnung des Erfolgs scheidet aus, sofern der Erfolgseintritt für den Täter bei pflichtgemäßem Alternativverhalten nicht vermeidbar war. Die herrschende <b>Vermeidbarkeitstheorie</b> (h.M.) verlangt, dass das pflichtgemäße Verhalten <b>mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit</b> den konkreten Erfolg abgewendet hätte. Demgegenüber lässt eine Mindermeinung jede Risikoerhöhung für den Pflichtwidrigkeitszusammenhang genügen (Risikoerhöhungslehre). Bezugspunkt des pflichtgemäßen Alternativverhaltens bleibt die konkrete Tatsituation: Auszutauschen ist allein die Pflichtverletzung gegen das korrespondierende pflichtgemäße Verhalten; Ersatzursachen dürfen nicht hinzugedacht werden.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/pflichtwidrigkeitszusammenhang-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
