Definition · Zivilrecht

Pflichtteil

§ 2303 BGB
Definition
Der Pflichtteil ist ein Anspruch gegen die Erben auf einen des Erbes für die Angehörigen des Erblassers.
Kontext

Was ist der erbrechtliche Pflichtteil?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.