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title: "Definition: Pflichtgebundener Geschäftsführer - Definition"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/pflichtgebundener-geschaeftsfuehrer-definition"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Pflichtgebundener Geschäftsführer - Definition

## Definition

Der Geschäftsführer ist gegenüber einem Dritten <word idx="0"/> oder gesetzlich dazu verpflichtet, das Geschäft des <word idx="1"/> auszuführen.

## Erläuterung

Damit erfüllt der Geschäftsführer zugleich ein Geschäft des Geschäftsherrn und seine eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung — es liegt ein auch-fremdes Geschäft vor. Fraglich ist in dieser Konstellation, ob dem Geschäftsführer neben dem Vergütungsanspruch gegen den Dritten zusätzlich ein Aufwendungsersatzanspruch aus GoA gegen den Geschäftsherrn (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/677.html" title="&sect; 677 BGB: Pflichten des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers">§§ 677 ff. BGB</a>) zusteht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/pflichtgebundener-geschaeftsfuehrer-definition
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
