Definition · Zivilrecht

Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

§ 6 Abs. 1 HGB
Definition
Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines gerichtet sind. Für OHG und ist dies schon (§§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).
Kontext
Unter welchen Voraussetzungen sind Personengesellschaften Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.