Definition · Strafrecht

Person des Verdächtigten (§ 164 Abs. 1 StGB)

§ 164 Abs. 1 StGB
Definition
Der Verdacht muss sich einen bestimmten anderen richten, also eine vom Täter verschiedene Person, die nicht unbedingt bezeichnet, aber soweit gemacht sein muss, dass sie werden kann.
Kontext
Wer ist taugliches Objekt einer falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.