Definition · Strafrecht

Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (vor § 12 StGB)

Definition

Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sind Umstände, deren Vorliegen die Verfolgung eines an sich rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens hindern.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „persönlichen Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 6 RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.