Definition · Zivilrecht

Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB)

§ 651a Abs. 2 BGB
Definition
Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man die Verpflichtung eines , zwei verschiedene Arten von für den Zweck Reise (Pauschalreise) einem zu „verschaffen“, d. h. in eigener Verantwortung zu erbringen.
Erläuterung
Eine Legaldefinition der Pauschalreise enthält § 651a Abs. 2 BGB.
Kontext
Definiere den Begriff des „Pauschalreisevertrags“ (§ 651a Abs. 2 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.