Definition · Strafrecht

Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)

§ 15 StGB
Definition
Normative Tatbestandsmerkmale sind und erfordern eine Bewertung (z.B. „fremd“ in §§ 242ff. StGB). Damit ein juristischer Laie mit Vorsatz bezüglich eines solchen Tatbestandsmerkmals handelt, reicht es aus, dass er dessen sozialen erkennt ( Verständnis). Eine juristische ist nicht erforderlich.
Kontext

Was versteht man unter der „Parallelwertung in der Laiensphäre“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.