Definition · Öffentliches Recht

Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definition
Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ist jeder im Gebiet einer Gemeinde, der nach der der Bauten ein Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen ist.
Kontext
Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.