Definition · Zivilrecht

Offerta ad incertas personas (§ 145 BGB)

§ 145 BGB
Definition
Unter einem Antrag ad incertas personas (lateinisch: offerta ad incertas personas) versteht man ein Angebot an einen begrenzten oder die .
Kontext
Definiere den Begriff „Offerta ad incertas personas“ (§ 145 BGB)

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.