Definition · Öffentliches Recht

Öffentliche Sicherheit

Definition
Die öffentliche Sicherheit umfasst (1) die Unverletzlichkeit der , (2) die Unverletzlichkeit Rechte und des Einzelnen sowie (3) den des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt.
Kontext

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.