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title: "Definition: Öffentliche Einrichtung - Definition"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/oeffentliche-einrichtung-definition"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Öffentliche Einrichtung - Definition

## Definition

Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch gemeindlichen Widmungsakt der Benutzung durch den von der Widmung erfassten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

## Erläuterung

<erklaerung>Im öffentlichen Interesse werden Einrichtungen betrieben, wenn sie <b>der Daseinsvorsorge dienen</b>. Die Widmung erfolgt etwa durch <b>Satzung</b> oder <b>Allgemeinverfügung</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.html" title="&sect; 35 BVwVfG: Begriff des Verwaltungsaktes">§ 35 S. 2 VwVfG</a>), kann aber auch konkludent durch tatsächliche Inbetriebnahme ergehen.</erklaerung><vertiefung>Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind: die öffentliche Wasser- und Stromversorgung, Jugendtreffs, Stadthallen, Theater, Büchereien, Schwimmbäder, Messeplätze und Friedhöfe.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/oeffentliche-einrichtung-definition
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
