Definition · Öffentliches Recht

Öffentliche Einrichtung - Definition

Definition
Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch der Benutzung durch zugänglich gemacht wird.
Erläuterung
Im öffentlichen Interesse werden Einrichtungen betrieben, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen. Die Widmung erfolgt etwa durch Satzung oder Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG), kann aber auch konkludent durch tatsächliche Inbetriebnahme ergehen.
Vertiefung
Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind: die öffentliche Wasser- und Stromversorgung, Jugendtreffs, Stadthallen, Theater, Büchereien, Schwimmbäder, Messeplätze und Friedhöfe.
Kontext
Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.