Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch gemeindlichen Widmungsakt der Benutzung durch den von der Widmung erfassten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Erläuterung
Kontext
Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:
Rechtsprechung & Quellen
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Quellen
Burgi, Kommunalrecht, 6.A. 2019, § 16 RdNr. 5
Geis, Kommunalrecht, 5.A. 2020, § 10 RdNr. 11ff.
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