Definition · Öffentliches Recht

Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)

Definition

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird (§ 54 S. 1 VwVfG).

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17.A. 2019, RdNr. 784ff.
  • Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 22.A. 2020, RdNr. 926

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.