Definition · Strafrecht

Objektive Zurechnung (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter (1) eine rechtlich Gefahr und (2) sich genau diese Gefahr im Erfolg hat.
Kontext

Wann ist ein Erfolg dem Täter „objektiv zurechenbar“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.