Definition · Strafrecht

Notwehrlage

§ 32 Abs. 2 StGB
Definition
Die Notwehrlage ist ein , rechtswidriger Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB). Entscheidend sind die Umstände. Diese sind aus Sicht eines Beobachters (ex post) zu ermitteln.
Kontext
Definiere den Begriff „Notwehrlage“ (§ 32 Abs. 2 StGB)

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.