---
title: "Definition: Notwehrexzess, Putativ (§ 33 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-putativ-33-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Notwehrexzess, Putativ (§ 33 StGB)

## Definition

Ein Putativnotwehrexzess liegt vor, wenn der Täter sich lediglich <word idx="0"/> eine Notwehrlage vorgestellt hat, die aber <word idx="1"/> zu keinem Zeitpunkt tatsächlich bestand (sog. <word idx="2"/>) und er zudem eine Verteidigung wählt, die selbst in der vorgestellten Notwehrlage <word idx="3"/> der erforderlichen Verteidigung überschritten hätte.

## Erläuterung

Beispiel: Die bewaffnete T glaubt, eine sich ihr im Dunkeln nähernde Gestalt wolle sie vergewaltigen, und schießt ohne Vorwarnung. Tatsächlich handelte es sich um eine harmlose Spaziergängerin.
<br>Eine (analoge) Anwendung des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html" title="&sect; 33 StGB: &Uuml;berschreitung der Notwehr">§ 33 StGB</a> scheidet hier nach h.M. aus, da dieser Entschuldigungsgrund das objektive Vorliegen einer Notwehrlage voraussetze. Außerdem fehle bei der überzogenen Abwehr ein zuständiger Veranlasser.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-putativ-33-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
