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title: "Definition: Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-intensiv-33-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

## Definition

Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter <word idx="0"/> der erforderlichen Verteidigung <word idx="1"/>.

## Erläuterung

Beispielhaft: Der Verteidiger sticht seinen körperlich deutlich unterlegenen Angreifer mit einem Messer nieder, obwohl er ihn problemlos auch hätte niederschlagen können. Erfolgt das Handeln aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. <b>asthenische Affekte</b>), so ist die Tat ungeachtet der Notwehrüberschreitung zumindest <b>entschuldigt</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html" title="&sect; 33 StGB: &Uuml;berschreitung der Notwehr">§ 33 StGB</a>).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-intensiv-33-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
