Definition · Strafrecht

Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

Definition

Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 25 RdNr. 2, 9 ff., 18 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.