Definition · Strafrecht

Notwehrexzess, intensiv (§ 33 StGB)

§ 33 StGB
Definition
Ein intensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter der erforderlichen Verteidigung .
Erläuterung
Beispielhaft: Der Verteidiger sticht seinen körperlich deutlich unterlegenen Angreifer mit einem Messer nieder, obwohl er ihn problemlos auch hätte niederschlagen können. Erfolgt das Handeln aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. asthenische Affekte), so ist die Tat ungeachtet der Notwehrüberschreitung zumindest entschuldigt (§ 33 StGB).
Kontext
Was versteht man unter einem „intensiven“ Notwehrexzess (§ 33 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.