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title: "Definition: Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-extensiv-33-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

## Definition

Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter <word idx="0"/> der Notwehr <word idx="1"/>.

## Erläuterung

Beispielhaft: Auf den ohne Beute fliehenden Dieb feuert der Verteidiger einen Schuss ab. Erfolgt die Verteidigungshandlung zu einem Zeitpunkt, in dem keine Notwehrlage (mehr) besteht, scheidet nach h.M. eine Berufung auf den Entschuldigungsgrund des Notwehrexzesses (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html" title="&sect; 33 StGB: &Uuml;berschreitung der Notwehr">§ 33 StGB</a>) aus.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/notwehrexzess-extensiv-33-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
