Definition · Strafrecht

Notwehrexzess, extensiv (§ 33 StGB)

Definition

Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „extensiven“ Notwehrexzess?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 25 RdNr. 2, 9 ff., 18 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.