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title: "Definition: Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/notstand-uebergesetzliche-entschuldigende-vor-35-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)

## Definition

Unter dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand ist eine Situation zu verstehen, in welcher der Täter existenzielle Güter verletzt, um gleichwertige andere Güter, die weder ihm noch einer ihm nahestehenden Person gehören, zu retten.

## Erläuterung

Am Erfordernis der <b>Gleichwertigkeit der Rechtsgüter</b> scheitert hier eine Rechtfertigung über den <b>rechtfertigenden Notstand</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" title="&sect; 34 StGB: Rechtfertigender Notstand">§ 34 StGB</a>); die Entschuldigung über den entschuldigenden Notstand (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/35.html" title="&sect; 35 StGB: Entschuldigender Notstand">§ 35 Abs. 1 StGB</a>) scheitert mangels Angehörigenverhältnisses. Als Korrektiv für Extremsituationen ist insoweit der übergesetzliche entschuldigende Notstand vorgesehen. Mit Ausnahme des Angehörigenverhältnisses sind <b>seine Voraussetzungen mit denen des entschuldigenden Notstands identisch</b>. 
<br>Klassisches <b>Lehrbuchbeispiel</b> ist der Bahnbeamte, der ein Zugunglück mit zahlreichen Toten dadurch abwendet, dass er den Zug auf ein Nebengleis umleitet, wo dieser dann jedoch drei Gleisarbeiter überrollt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/notstand-uebergesetzliche-entschuldigende-vor-35-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
