Definition · Strafrecht

Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)

vor § 35 StGB
Definition

Unter dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand ist eine Situation zu verstehen, in welcher der Täter existenzielle Güter verletzt, um gleichwertige andere Güter, die weder ihm noch einer ihm nahestehenden Person gehören, zu retten.

Erläuterung
Am Erfordernis der Gleichwertigkeit der Rechtsgüter scheitert hier eine Rechtfertigung über den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB); die Entschuldigung über den entschuldigenden Notstand (§ 35 Abs. 1 StGB) scheitert mangels Angehörigenverhältnisses. Als Korrektiv für Extremsituationen ist insoweit der übergesetzliche entschuldigende Notstand vorgesehen. Mit Ausnahme des Angehörigenverhältnisses sind seine Voraussetzungen mit denen des entschuldigenden Notstands identisch.
Klassisches Lehrbuchbeispiel ist der Bahnbeamte, der ein Zugunglück mit zahlreichen Toten dadurch abwendet, dass er den Zug auf ein Nebengleis umleitet, wo dieser dann jedoch drei Gleisarbeiter überrollt.
Kontext
Was versteht man unter einem „übergesetzlichen, entschuldigenden Notstand“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 24 RdNr. 18

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.