Definition · Strafrecht

Notstand, rechtfertigender (§ 34 StGB)

Definition

Der rechtfertigende Notstand ist ein Rechtfertigungsgrund, der zur Voraussetzung eine Notstandslage, eine Notstandshandlung sowie ein
Handeln mit Rettungswillen hat.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 17 RdNr. 13 f., 21, 45

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.