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title: "Definition: Notstand, entschuldigender (§ 35 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/notstand-entschuldigender-35-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Notstand, entschuldigender (§ 35 StGB)

## Definition

Der entschuldigende Notstand ist ein <word idx="0"/>, der eine Notstands<word idx="1"/>, eine Notstands<word idx="2"/>, einen <word idx="3"/> sowie die Un<word idx="4"/>keit der Duldung einer Gefahr fordert.

## Erläuterung

Vorausgesetzt ist bei der Notstands<b>lage</b> eine <d>gegenwärtige Gefahr für eines der ausdrücklich genannten Güter voraus</d>.
<br>Bei der Notstands<b>handlung</b> darf die den Notstand begründende <d>Gefahr durch keine andere Maßnahme als das Verhalten des Täters abwendbar sein</d>.
<br>Beim <b>Rettungswillen</b> sind neben der <d>Kenntnis der Gefahrenlage</d> ein Handeln <d>zum Zwecke der Gefahrabwendung</d> Voraussetzung.
<br>Insbesondere dann <b>zumutbar</b> ist die Gefahrduldung, wenn (1) der Täter die Gefahr selbst verursacht hat oder (2) er in einem besonderen Rechtsverhältnis mit erhöhten Gefahrtragungspflichten steht (z.B. Polizeibeamte, Soldaten, Feuerwehrleute).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/notstand-entschuldigender-35-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
