Definition · Strafrecht

Notstand, entschuldigender (§ 35 StGB)

Definition

Der entschuldigende Notstand ist ein Entschuldigungsgrund, der eine Notstandslage, eine Notstandshandlung, einen Rettungswillen sowie die Unzumutbarkeit der Duldung einer Gefahr fordert.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „entschuldigenden Notstand“ (§ 35 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 24 RdNr. 3, 4, 8, 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.