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title: "Definition: Nötigungsnotstand (§§ 34, 35 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/noetigungsnotstand-34-35-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nötigungsnotstand (§§ 34, 35 StGB)

## Definition

Vom Nötigungsnotstand spricht man, wenn der Täter zugleich <word idx="0"/> einer Nötigung (§ 240) ist, d.h. von <word idx="1"/> durch Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit seiner selbst, eines Angehörigen oder einer ihm nahe stehenden Person dazu genötigt wird, einen Straftatbestand zu erfüllen.

## Erläuterung

Umstritten ist die Rechtsfolge. Nach h.M. soll der Täter, der sich auf die Seite des Unrechts stellt, niemals gerechtfertigt handeln können. Mangels Angemessenheit wird daher der rechtfertigende Notstand (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" title="&sect; 34 StGB: Rechtfertigender Notstand">§ 34 StGB</a>) verneint; in Betracht kommt aber Straffreiheit über den entschuldigenden Notstand (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/35.html" title="&sect; 35 StGB: Entschuldigender Notstand">§ 35 StGB</a>).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/noetigungsnotstand-34-35-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
