Definition · Öffentliches Recht

Niederlassung (Art. 49 AEUV)

Art. 49 AEUV
Definition
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist eine Niederlassung jede feste oder Infrastruktur, die der Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf Zeit dient oder zu dienen bestimmt ist.
Kontext
Was versteht man unter einer Niederlassung (Art. 49 AEUV)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.