Definition · Zivilrecht

Nichtvermögensschaden (§ 253 Abs. 1 BGB)

Definition

Der Nichtvermögensschaden ist eine unfreiwillige Beeinträchtigung von Gütern und Interessen ohne Vermögenswert (=immaterieller Schaden).

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff des „Nichtvermögensschadens“ (§ 253 Abs. 1 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 39

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.