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title: "Definition: Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/nicht-unmittelbar-wahrnehmbar-202a-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)

## Definition

Nicht unmittelbar wahrnehmbar sind Daten, wenn ihr Bedeutungsgehalt nicht ohne weiteres, sondern erst nach technischer Umformung mit den menschlichen Sinnen erfassbar ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/nicht-unmittelbar-wahrnehmbar-202a-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
