Definition · Strafrecht

Nicht unmittelbar wahrnehmbar (§ 202a Abs. 2 StGB)

Definition

Nicht unmittelbar wahrnehmbar sind Daten, wenn ihr Bedeutungsgehalt nicht ohne weiteres, sondern erst nach technischer Umformung mit den menschlichen Sinnen erfassbar ist.

Kontext
Definiere den Begriff „nicht unmittelbar wahrnehmbar“ (§ 202a Abs. 2 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 202a RdNr. 2

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.