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title: "Definition: Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung (§ 238 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/nicht-unerhebliche-beeintraechtigung-der-lebensgestaltung-238-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung (§ 238 Abs. 1 StGB)

## Definition

Die Beeinträchtigung ist nicht unerheblich, wenn das Verhalten des <word idx="0"/>s <word idx="1"/> <word idx="2"/> für das <word idx="3"/> jenseits einer <word idx="4"/> mit sich bringt und damit außerhalb dessen liegt, was das <word idx="5"/> noch unter besonnener <word idx="6"/> hinzunehmen hat.

## Erläuterung

<gesetzesaenderung>Mit Wirkung zum 01.10.2021 hat der Gesetzgeber <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html" title="&sect; 238 StGB: Nachstellung">§ 238 StGB</a> zur Stärkung des Opferschutzes neu gefasst. Bis dahin verlangte die Vorschrift eine <b>schwerwiegende</b> Beeinträchtigung.</gesetzesaenderung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/nicht-unerhebliche-beeintraechtigung-der-lebensgestaltung-238-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
