Definition · Strafrecht

Nicht für ihn bestimmt (§ 202a Abs. 1 StGB)

§ 202a Abs. 1 StGB § 202b StGB
Definition
Nicht für ihn (den Täter) bestimmt sind , die nach dem Willen des nicht (auch noch nicht oder nicht mehr) in des gelangen sollen.
Erläuterung

Auch derjenige, dem eine Zugangserlaubnis versehentlich erteilt oder nicht entzogen wurde, gilt als Berechtigter.

Kontext
Wann sind Daten „nicht für ihn (den Täter) bestimmt“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.