Definition · Zivilrecht

Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

vor § 241 BGB
Definition
Nebenleistungspflichten dienen dazu, die der Hauptleistungspflichten .
Erläuterung
Hierzu gehören etwa die ausdrücklich normierte Abnahmepflicht des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) sowie die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung der verkauften Sache (Treu und Glauben, § 242 BGB).
Kontext
Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.