Definition · Zivilrecht

Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB)

§ 249 Abs. 1 BGB
Definition
Unter Naturalrestitution versteht man die des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand wäre.
Kontext
Was versteht man unter „Naturalrestitution“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.