Definition · Strafrecht

Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)

§ 238 Abs. 1 StGB
Definition
Nachstellen umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare an in dessen persönlichen einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und .
Erläuterung

Unter dem englischen Begriff "Stalking" ist die Nachstellung wahrscheinlich besser bekannt

Kontext
Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.