Definition · Zivilrecht

Motivirrtum (vor § 119 BGB)

Definition

Beim Motivirrtum entspricht der Inhalt der abgegebenen Erklärung den Vorstellungen des Erklärenden, aber dieser hat sich über die Umstände geirrt, die ihn dazu veranlasst haben, eine Erklärung dieses Inhalts abgeben zu wollen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Motivirrtum“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Faust, Bürgerliches Gesetzbuch, 8.A. 2023, § 17 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.