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title: "Definition: Mordlust (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/mordlust-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Mordlust (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Aus Mordlust tötet derjenige, dem es allein darauf ankommt, einen Menschen zu töten. Der Tod des Opfers als solcher ist der einzige Zweck der Tat, der Täter tötet aus purer Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens

## Erläuterung

Mordlust ist nach der Rspr. des BGH nur dann anzunehmen, wenn sie sich als <b>der einzige Zweck</b> der Tat darstellt. Bei einem <b>Motivbündel</b>, bei dem der Täter also zugleich aus anderen Gründen handelt, scheidet Mordlust aus.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/mordlust-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
