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title: "Definition: Möglichkeitstheorie (§ 15 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/moeglichkeitstheorie-15-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Möglichkeitstheorie (§ 15 StGB)

## Definition

Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz bereits vor, wenn der Täter die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts <word idx="0"/> und dennoch handelt (<word idx="1"/> Element). Auf das <word idx="2"/> Vorsatzelement kommt es hiernach gar nicht an. Gegen die teilweise in der Literatur vertretene Möglichkeitstheorie spricht, dass der Verzicht auf das Willenselement tendenziell zu einer <word idx="3"/> des Vorsatzes im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit führt. Die <word idx="4"/> zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird so <word idx="5"/>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/moeglichkeitstheorie-15-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
