Definition · Zivilrecht

Mittelbarer Besitz

Definition

Mittelbarer Besitz (§ 868 BGB) ist eine durch die unmittelbare Sachherrschaft eines Dritten vermittelte tatsächliche Beziehung einer Person zur Sache.

Erläuterung
Kontext
Wann liegt mittelbarer Besitz vor (§ 868 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fuchs, in: Weber kompakt, Rechtswörterbuch, 11. Edition 2024, Besitz
  • ieweg, Sachenrecht, 9. Aufl. 2022, § 2 RdNr. 28

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.