Definition · Strafrecht

Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)

§ 266 Abs. 1 StGB
Definition
Die rechtliche Befugnis missbraucht der Täter, wenn er die ihm im gesetzten überschreitet, und zwar in einer Weise, die den vertretenen im rechtlich bindet und dadurch . Alternativ (Kurzformel): Missbrauch ist das Überschreiten des rechtlichen im Rahmen des rechtlichen .
Kontext
Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.