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title: "Definition: Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/mehrseitiges-rechtsgeschaeft-vor-104-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

## Definition

Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft besteht aus zwei oder mehr korrespondierenden Willenserklärungen.

## Erläuterung

Den Hauptfall mehrseitiger Rechtsgeschäfte bildet der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossene Vertrag.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/mehrseitiges-rechtsgeschaeft-vor-104-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
