Definition · Zivilrecht

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

Definition

Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft besteht aus zwei oder mehr korrespondierenden Willenserklärungen.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jauernig/Mansel, BGB, 19.A. 2023, Vor § 104 RdNr. 4ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.