Definition · Zivilrecht

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Ein Rechtsgeschäft besteht aus Willenserklärungen.
Erläuterung

Den Hauptfall mehrseitiger Rechtsgeschäfte bildet der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossene Vertrag.

Kontext

Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.