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title: "Definition: Mangelhafte Anleitungen (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/mangelhafte-anleitungen-434-abs-2-nr-3-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Mangelhafte Anleitungen (§ 434 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

## Definition

Anleitungen sind mangelhaft, wenn sie nicht den ganz überwiegenden Teil der Käufer auf Anhieb zur fehlerfreien Anwendung befähigen</d>. Dies ist insbesondere der Fall, <d>wenn sie unvollständig sind oder eine Anweisung falsch oder missverständlich ist</d>.  Bei der Bewertung der Anforderungen an eine Montageanleitung kommt es auf den Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrskreises an.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/mangelhafte-anleitungen-434-abs-2-nr-3-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
