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title: "Definition: Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/lieferung-einer-anderen-sache-434-abs-5-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)

## Definition

Die <b>Lieferung einer anderen Sache</b> steht einem Sachmangel gleich, wenn die andere Sache nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers <word idx="0"/> geliefert worden ist (<word idx="1"/>). Der Käufer muss also davon ausgehen können, dass der Verkäufer mit der Lieferung seine <word idx="2"/>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/lieferung-einer-anderen-sache-434-abs-5-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
